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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, 15. April 2011 um 19:56 |
Bildungspolitik | | 1. | Frühförderung | | | 1.1. Kindergartenplätze 1.2. Kosten 1.3. Sprachförderung
| | 2. | Bildung in der Schule | | | 2.1. Schulsystem 2.2. Kosten 2.3. Lehrinhalte
| | 3. | Berufsbildung durch Ausbildung oder Hochschule
| | 4. | Weiterbildung und 2. Bildungsgang
| Präambel Alle Kinder in NRW haben ein Recht auf die bestmögliche Bildung. Dieses Recht darf nicht abhängig sein von sozialer, ethnischer oder religiöser Herkunft. Langfristiges Ziel des Vereins AUFBRUCH - NRW ist die Zusammenführung der Verantwortung für die Bildungspolitik auf Bundesebene. Bis dahin planen wir folgende bildungspolitische Änderungen in NRW: Bildung muss vom Kindergarten bis zum Abschluss der ersten begonnenen Berufsausbildung oder des ersten begonnenen Hochschulstudiums innerhalb neu festzulegender Regelstudienzeiten kostenlos sein.
| 1. | Frühförderung | | | 1.1. | Kindergartenplätze | | | | Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat Anspruch auf einen Platz in einer Förderungs- und Betreuungsgruppe in Vollzeit. In den Förderungs- und Betreuungsgruppen werden täglich 2 ausgewogene Mahlzeiten serviert
| | | 1.2. | Kosten | | | | Den Kindern und Eltern entstehen durch die Förderungs- und Betreuungsgruppen keine Kosten. Sämtliche Förderungsangebote neben der Regelförderung sind ebenfalls kostenlos.
| | | 1.3. | Sprachförderung | | | | Ab dem 5. Lebensjahr wird ein Sprachförderungsjahr für alle Kinder zur Pflicht. Damit soll erreicht werden, dass alle Kinder zum Einschulungstermin über mindestens grundlegende Sprachkenntnisse verfügen und den schulischen Bildungsangeboten ab dem ersten Tag folgen können.
| 2. | Bildung in der Schule | | | 2.1. | Schulsystem | | | | Das Schulsystem muss grundlegend erneuert werden. Schule in NRW soll eine Ganztagseinrichtung werden. Ein längeres gemeinsames Lernen ist Voraussetzung für die Bildungschancengleichheit. Anschließend bereitet eine Qualifizierungsstufe im Kurssystem die Schüler Neigungsspezifisch auf eine berufliche Bildung vor. Eine regelmäßige, kontrollierte Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus und umgekehrt ist zwingend erforderlich. Fehlstunden sind nur noch durch ärztliches Attest zu entschuldigen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird tagesaktuell den Eltern mitgeteilt. Eine einheitliche, bequeme und zweckdienliche Schulkleidung erscheint uns angemessen. Es soll sich dabei explizit nicht um eine Uniform handeln. Insgesamt soll an deutschen Schulen ein umfangreiches Werte- und Lebenssystem vermittelt werden.
Der Verein AUFBRUCH - NRW strebt 3 Bildungsstufen an. Einen Basisabschluss, der mit dem Vollenden des 9. Schuljahres von ALLEN Schülern erreicht werden soll. Im Basisabschluss sollen im Wesentlichen die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie wichtige Inhalte der Allgemeinbildung vermittelt werden.
Mit dem Vollenden des 10. Schuljahres wird interessierten Schülern ein Erweiterter Basisabschluss angeboten. Hier sollen neben den Kernkompetenzen zusätzlich nach Neigung naturwissenschaftliche und weitergehende mathematische Kompetenzen abgefragt werden.
Die allgemeine Hochschulreife kann nach 12 Schuljahren erreicht werden. Die allgemeine Hochschulreife soll mindestens wieder internationalen Standards angepasst werden. Zu jeder Prüfung muss Deutsch, Mathematik, eine erweiterte Fremdsprache, eine Basisfremdsprache sowie ein neigungsspezifisches Prüfungsfach gehören.
| | | 2.2. | Kosten | | | | Bildung muss für die Schüler und deren Eltern kostenlos sein. Eine echte Lernmittelfreiheit ist daher oberstes Ziel. Ebenso muss den Schülern analog zum Kindergarten zweimal täglich eine kostenlose ausgewogene Mahlzeit angeboten werden.
| | | 2.3. | Lerninhalte | | | | | In der Zeit des gemeinsamen Lernens werden Kernkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Kopfrechnen und Allgemeinwissen in den Mittelpunkt gestellt.
Ziel dieser Lernzeit ist es, allen Schülern ein gleiches Basiswissen zu vermitteln.
Kopfnoten in der bisherigen Form sind dafür nicht dienlich, daher wird das Kopfnotensystem vollständig erneuert. Derzeitigen Problemen an deutschen Schulen wie erhöhte Kriminalität, Gewalt etc. wird durch die Vollzeitschule und die damit verbundene erhöhte Wertevermittlung durch die Lehrer entgegengewirkt. Für das Erreichen dieses Zieles ist ein Repertoire an Disziplinierungsmaßnahmen und ein umfangreicher Katalog an Konsequenzen für die Lehrer unabdingbar. Lehrern muss das Lehren und Schülern das Lernen nicht nur ermöglicht werden, sonder jeweils zur Pflicht gemacht werden. Im Anschluss an die gemeinsame Lernzeit werden die Schüler auf einer gemeinsamen Schule neigungsspezifisch gefördert und gefordert. Jedem Schüler soll so der für ihn optimale Abschluss unter Ausnutzung aller Ressourcen ermöglicht werden.
| 3. | Berufsbildung durch Ausbildung oder Hochschule | | | | Für Berufsausbildungen soll das bewährte duale Bildungssystem erhalten bleiben. Auszubildende sind junge Berufstätige mit allen Rechten und Pflichten. Ein angemessener Ausbildungslohn soll die Motivation der Jugendlichen zu einer Ausbildung erhöhen.
Die Hochschulen in NRW sollen kostenlos international anerkannte Studiengänge anbieten. Dazu ist ein Austritt aus dem Bologna-Prozess als erster Schritt erforderlich. Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu verschult und bieten den Studenten nicht die Möglichkeit, sich in ein bestimmtes Thema intensiv einzuarbeiten. Ein Scheinesystem, wie jahrelang in Deutschland erfolgreich etabliert, ist dem aktuellen Prüfungssystem vorzuziehen. Nach einer angemessenen, neu zu berechnenden Regelstudienzeit, sollten Abschlüsse angeboten werden, die wieder dem weltweiten Standard entsprechen. Hierfür ist sicherlich auch eine Neuberechnung des Personalschlüssels erforderlich. Nach der Wahl soll eine Kommision aus Studenten, Dozenten, Professoren und Vertretern der Wirtschaft sinnvolle Studiengänge neu gestalten.
| 4. | Weiterbildung | | | | Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich weiterzubilden. Berufliches Fortkommen ist nur durch andauernde Weiterbildung möglich. Jedem in seinem Beruf erfahrenen Arbeiter und Angestellten soll der Zugang zu Hochschulen in allen Fachbereichen offen stehen. Soweit dafür erforderlich, kann vorbereitend eine zusätzliche schulische Qualifikation erreicht werden.
Allgemein sollte unsere Gesellschaft wieder lernen, dass Jugend akzeptiert werden will. Jugend, mit all seinen Besonderheiten, eigenen Ansichten und Werten. Unsere Jugend hat heute den Generationenvertrag nicht aufgekündigt, sondern er wurde der Jugend gekündigt. Jugendliche sind sehr wohl in der Lage, sich in Gemeinschaften zu integrieren, wenn diese Gemeinschaften bereit sind, die Jugendlichen zu integrieren. Dazu gehört an erster Stelle eine Entkriminalisierung von jugendtypischen „Dummheiten“ sowie das Aufheben einiger, völlig sinnloser Regularien. Vielmehr sollte Jugendlichen beispielsweise ein sinnvoller Umgang mit Alkohol beigebracht werden und die Gefahren von Drogen verdeutlicht werden.
Die Jugendlichen brauchen sinnvolle Freizeitaktivitäten und Angebote in Vereinen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens.
Unser Schulsystem und der Umgang mit Jugendlichen insgesamt ist viel zu sehr reglementiert und an manchen Stellen einfach von der Zeit überholt. Dies muss abgestellt werden.
Der Verein AUFBRUCH - NRW bietet hier Alternativen, die noch näher erlätert werden. |
| Arbeit und Gesundheit | | | | 1. | Arbeit, Beruf und berufliche Bildung
| | 2. | Gesundheit
| Präambel Wir stellen uns der Globalisierung mit all ihren Problemen und Vorzügen. Deutschland und Europa setzen sich für eine gleichberechtigte weltweite Wohlstandsfördernde Wirtschaftordnung ein. Es ist uns bewusst, dass im Rahmen dieser Veränderungen auf Privilegien unsererseits verzichtet werden muss.
Es darf in der Gesundheit keine Zwei-Klassen-Gesellschaft aufgebaut werden. Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Babys und Kinder müssen ungeachtet der sozialen Herkunft die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
Ein Medikament muss für jeden Bürger zur Verfügung stehen. Wenn er sich dieses nicht leisten kann, dürfen keine Praxisgebühren, bzw. Rezeptgebühren anfallen.
| 1. | Arbeit, Beruf und berufliche Bildung | | | | Die Aufgaben der „Bundesagentur für berufliche Integration und Qualifikation“ werden neu definiert und erweitert. Umstrukturierung der ARGEN in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Stärkung der privaten Arbeitsvermittlung.
Die Gesellschaft hat erkannt, dass lebenslanges Lernen existenziell für den Fortbestand einer harmonischen und prosperierenden Gemeinschaft ist und stellt dafür umfassend die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Recht auf Fort- und Weiterbildung für alle ist ebenfalls ein Staatsziel.
Eine gesunde volkswirtschaftliche Entwicklung, wie es grundgesetzlich gefordert ist, braucht eine neue allgemeinverbindliche Ethik in der Arbeitswelt, nebst dafür ausgelegten gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsrecht. Der Kündigungsschutz muss in seiner jetzigen Form als Mindeststandard erhalten bleiben und soweit Möglich wieder ausgeweitet werden..
Das bedeutet mehr Redlichkeit und Anerkennung für alle beruflichen Leistungen. Dies bezieht sich sowohl auf die unmittelbare Bezahlung, das Zurückdrängen der überbrodelnden Leiharbeit, der Aufbau einer würdevollen und gerechten Ruhestandfinanzierung. Arbeitgeber müssen ihrer sozialen Verantwortung für die Mitarbeiter wieder gewahr werden. Insbesondere fordern wir die echte und flächendeckende Umsetzung des „equal pay“ Abkommens gemäß Arbeitnehmer Überlassungs Gesetz. Zu diesem Zweck kann auch ein Mindestlohn für Arbeitnehmer Überlasser vorübergehend vereinbart werden.
Auf allen gesellschaftlichen Ebenen fordern wir ein Klima der Solidarität für die Bedürfnisse aller Menschen. Insbesondere sollte die Gier einiger als unsozial deutlich gebrandmarkt werden. Insgesamt bedarf es einer grundlegenden Neuordnung unserer Einstellung gegenüber unserem Staat und der Gemeinschaft. Adäquate Honorierung
Das Unternehmertum und selbständige berufliche Tätigkeit werden gestützt und gefördert. Eigentum verpflichtet zum sozialen Handeln und zum Wohle der Allgemeinheit.
Die Funktion der Fiskalwirtschaft muss neu überdacht werden, denn sie hat ausschließlich unterstützende Dienstleistungsfunktion im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft und der Realwirtschaft. Geld ist auf seine ursprüngliche Funktion der Wertaufbewahrung und Wertübertragung zurückzuführen und sollte als umlauffähige Verrechnungseinheit definiert werden. Geldgeschäfte dürfen nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
| 2. | Gesundheit | | | | Das jetzige Gesundheitssystem ist nicht mehr reformierbar; es ist vielmehr reformresistent. Dieser Zustand führt zu massiven unsozialen Verwerfungen. Das soziale Gleichgewicht ist nicht mehr gegeben. Eine schlankere Neuordnung der Ärztekammern in NRW ist zwingend erforderlich. Eine flächendeckende medizinische Grundversorgung ist für Ärzte verpflichtend.
Darüber hinaus ist das derzeitige Gesundheitssystem nicht mehr finanzierbar und intransparent. Insbesondere durch versicherungsfremde Leistungen ist das System in einer unsozialen Art und Weise Schritt für Schritt belastet worden. Insgesamt haben 38 “große” und ca. 400 kleine “Reformen” nur zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung geführt, ein Ende ist in diesem verkrusteten System nicht abzusehen; eine Zwei-Klassen-Medizin hat sich etabliert.
Die jetzt bestehenden “gesetzlichen Krankenkassen” (GKV) und jetzigen “privaten Krankenversicherungen” (PKV) müssen zusammengeführt werden, das heißt: die willkürliche Trennung muss beseitigt werden. Jede Krankenversicherung hat die gleichen Startbedingungen, sie müssen einen Tarif anbieten, der eine moderne, menschliche und ethisch verantwortbare Medizin anbietet.
Jeder Bürger, der diese Versicherung abschließen muss, kann seine Versicherung frei wählen, die Versicherungen sind im Gegenzug zum Vertragsabschluss gezwungen (Kontrahierungszwang). Es findet keine Risikoüberprüfung statt, Risikobeiträge dürfen nicht erhoben werden. Der Versicherungsumfang spiegelt den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft wieder und wird gesetzlich geregelt. Dazu muss ein “Ethikrat” eingesetzt werden, dem auch erstmals Patientenvertreter angehören. Die Beiträge für diese Krankenversicherung werden einkommensabhängig gestaffelt; das Existenzminimum bleibt für den Versicherten beitragsfrei, dessen Beiträge muss der Sozialstaat übernehmen.
Nachdem alle Bundesbürger diese Versicherung abschließen müssen, entfallen auch die unsoziale Beitragsbemessungsgrenze sowie Versicherungspflichtgrenze. Jeder Patient erhält grundsätzlich eine Rechnung vom Arzt. Natürlich ist es möglich, dies an seine Krankenversicherung abzutreten. Eine finanzielle Vorleistung des Patienten ist nicht vorgesehen, da die Versicherung den Betrag direkt an den Arzt bezahlt oder der Patient direkt mit dem Arzt abrechnet.
Die Praxisgebühr entfällt; der Gesundheitsfonds wird ersatzlos gestrichen, er ist im neuen System nicht mehr notwendig. Die Bürokratie wird entscheidend vermindert, es findet ein drastischer Bürokratieabbau statt. Dieser wird durch eine neue, transparente und verständliche, ärztliche Gebührenordnung unterstützt.
Die neue Krankenversicherung lehnt eine “Amerikanisierung” mit Gewinnmaximierung ab. Fachfremden Investoren muss der Zugang zu Geschäften in unserem Sozialsystem verwehrt werden.
Renten sind keine Almosen, die der Staat gewährt. Sie sind vielmehr das über Jahre hinweg angesparte Vermögen der Beitragszahler. Eventuell aufkommende Finanzierungslücken sind vom Staat aufzufüllen.
Grundsatz muss auch sein, dass derjenige, der ein Leben lang gearbeitet hat, später im Rentenalter mehr bekommt als derjenige, der eben nicht so lange gearbeitet hat, weniger einbezahlt hat oder weniger lang arbeiten konnte.
Die negative demographische Entwicklung in unserer Gesellschaft muss durch direkte steuerliche Vorteile berücksichtigt und ausgeglichen werden, etwa bei der Besteuerung der Vorsorgeaufwendungen oder durch eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Kindern.
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| Energie und Umwelt | | | | Sinnvolle Förderpolitik in den erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. Ca. 20 Milliarden Euro sind in den letzten 20 Jahren in Nordrhein-Westfalen für die Förderung von erneuerbaren Energien vom Bund und Land investiert worden. Was ist als Ergebnis erzielt worden? Energiemix im Verbrauch Nordrhein-Westfalen 2007 - Quellenangabe Energieagentur NRW. Oder: 3,1 % der eingesetzten Energie in Nordrhein-Westfalen werden den erneuerbaren Energien zugerechnet. Oder auch 1 KWh erneuerbare Energie ist mit sage und schreibe 561.- Euro gefördert worden.
Der Verein Aufbruch - NRW steht für eine sinnvolle und nachhaltige Umweltpolitik in Nordrhein-Westfalen. Energie muss für die Menschen bezahlbar bleiben. Wir, der Verein Aufbruch - NRW fördern die Reduzierung des Energieverbrauches und die Schaffung einer Energienetzagentur Nordrhein-Westfalen unter Landeskontrolle zur Begründung neuer E-Tankstellen- und Energienetzwerke ausschließlich aus erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind, Biogas und Solar im Großmaßstab.
Energiepreise sollen sich nach Herstellkosten und nicht nach spekulativen Bedingungen der Strom- und Energiebörsen definieren.
Jede Form neuer Nuklearkraftwerke in Nordrhein-Westfalen ist zu unterbinden und verbindliche Ausstiegstermine für bestehende sind festzulegen.
Wir, der Verein Aufbruch - NRW, fordern den Wiedereinstieg in die Steinkohleförderung als Grundlage für die Kohleverflüssigung als Rohölersatz und Basis für Treibstoffe und Grundstoffe für die chemische Industrie.
Der Grüne Punkt in seiner jetzigen Form ist ineffizient und muss überarbeitet oder ganz abgeschafft werden zugunsten eines sinnvollen, Müll vermeidenden Systems..
Ausbau und Integration des Energierecyclings der Müllverbrennungsanlagen in den Nordrhein-Westfalen Energiemix.
Schrittweiser Ausstieg aus der Einzelförderung von Kleinprojekten Solar, Wind und Biogas.
Förderung von ausschließlich industriellen Großanlagen wie Wasser, Solar, Wind, Biogas, Kohleverflüssigung mit einer Mindestleistung vom 2 000 000 KWh/a.
Die Wärmeisolierung unseres Gebäudebestandes hat oberste Priorität. Private Altbauten sind entsprechend zu fördern, Immobilien im Landesbesitz müssen aktuellen Energierichtlinien genügen. Zudem sollte Nordrhein-Westfalen als innovativer Standort die Führungsrolle bei neuen Heizsystemen wie Kraft-Wärme-Kopplungen, elektroenergetischen Neuentwicklungen und Fernwärmenetzverbundsystemen an Müllverbrennungsanlagen übernehmen.
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| Kultur | Präambel: Kultur ist ein weiter Begriff. Neben der Kunst, der Bildung und der Geschichte beinhaltet der Begriff Kultur viele Bedürfnisse des Menschen. Kultur ist der sinnfällige Ausdruck dafür, dass sich das Leben des Menschen nicht nur über Materealismus, Profit und technischem Machbarkeitswahn definiert. Leider ist die Kultur als politischer Begriff immer mit dem Stigma des Kostentreibers verbunden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass an den Grundbedürfnissen der Kultur gespart wird. Das Erscheinungsbild eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Gruppe ist immer Ausdruck seiner/ihrer Kultur. Ebenso wie die Vergangenheit im Sinne der Kultur ein Volk prägt, wird es auch in der Zukunft von seiner Kultur geprägt sein. Daher ist der Begriff KULTUR und seiner elementaren Inhalte für den Verein AUFBRUCH - NRW ein Grundstein ihrer Politik.
| | | | Das reiche kulturelle Erbe dieses Landes prägt seine Menschen. Dies heißt es erhalten. Kreativität war und ist der Motor dieser Gesellschaft. Er gab und gibt unserem Land Wohlstand und Freiheit. Der Verein AUFBRUCH -NRW will dies erhalten und fördern. Sie unterstützt die künstlerische Gestaltungskraft und bekennt sich zur Freiheit der Kunst. Der Staat und die Politik dürfen der Kunst keine Vorgaben diktieren; Müssen aber die Bedingungen schaffen, unter denen Kunst und Kultur sich entwickeln können. Kunst und Kultur dürfen im Hinblick auf ihre künftige Rolle und ihren Beitrag zur Entwicklung unseres Landes nicht von Beliebig- und Zufälligkeiten abhängen.
Freie Medien sind die Voraussetzung zu einer freiheitlichen Ordnung. Unter der fortschreitenden Digitalisierung und dem Internet steht diese freiheitliche Ordnung aber vor großen Herausforderungen. Wir wollen daher so wenig gesetzliche Steuerung wie möglich. Dieser Inovationsschub muss so gestaltet werden, dass neben der Vielfalt auch die Qualität der Medien im Bewusstsein der Menschen für ihren kulturellen Auftrag gestärkt wird. Parteien und Wirtschaft dürfen keine unmittelbare Beeinflussung und Beteiligung auf die Medien erhalten. Eine finanzielle Beteiligung an Kulturunternehmen muss neutral und ohne jede politische oder wirtschaftliche Bedingungen vergeben werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen sollte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen- und finanziellen Krisenlage die Kulturförderung nicht zurückfahren. Kulturförderung ist keine Subvention sondern eine Investition in die Zukunft.
Kultur- und Kreationswirtschaft sind wichtig für Standort und Wachstum. Sie garantieren Werbung und Wettbewerbsvorteile.
Freie- und Selbstständige Kulturschaffende sollen unter Nachweis und Bewährung ihres künstlerischen Schaffens befristet, gesondert unterstützt werden. Dies könnte im Sozialen- und Abgabebereich stattfinden. Kein Kunstschaffender darf durch sein Engagement in Not geraten.
Der deutsche Film ist ein Kulturträger von hohem Rang. Seine Förderung sollte wirtschaftlichverträglich und transparent fortgeführt werden. Das Kino ist als Träger des deutschen, visuellen Kulturguts unverzichtbar.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine große, gesellschaftliche Verantwortung. Er muss bei aller Freiheit der künstlerischen- und journalistischer Arbeit seine Programme transparent machen und sich dem deutschen Recht verpflichten. Dies gilt auch für die privaten Sender.
Auch private Medien sollten einem gewissen Mindestmaß an Qualität unterworfen werden.
Die deutschen Verlage, besonders die Zeitung- und Zeitschriftenverlage haben eine besondere Verantwortung als Kulturträger. Sie führen den Leser täglich oder wöchentlich durch ihre direkte und aktuelle Berichterstattung an die Kultur heran. Besonders im Onlinebereich ist sie oft schlechter gestellt als andere Medienvertreter. Dies will der Verein AUFBRUCH -NRW ändern.
Die allgemeine positive Bewertung der Herausbildung und Struktur des Landes NRW im Sinne seiner Kunst- und Kulturlandschaft darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine ganze Reihe von Faktoren auf die allseitige Entwicklung der Potentiale einwirkt. |
| Landwirtschaft | Präambel Eine sinnvolle Nutzung der Landwirtschaftlichen Flächen und Ressourcen im Agrarland Nordrhein-Westfalen ist eine der dringendsten Aufgaben der neuen Landesregierung. Landwirte und verarbeitende Betriebe müssen wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ökologisch sinnvolle und umweltverträgliche Produktionsmethoden durchzusetzen. Die möglichst artgerechte Haltung von Nutzvieh muss gefördert werden.
| | | | Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel sind abzulehnen und gesetzlich zu verbieten. Gleiches gilt für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen oder die Zucht von gentechnisch manipulierten Tieren. Während einer Übergangsphase sollten alle Lebensmittel, die mit gentechnisch manipulierten Stoffen verbunden sind, eindeutig für den Verbraucher gekennzeichnet werden. Als Kennzeichnung fordern wir
1. gentechnisch verändert 2. mit gentechnisch veränderten Rohstoffen hergestellt 3. gentechnisch veränderte Futtermittel wurden verwendet
ausgenommen werden sollte hiervon die medizinisch indizierte Medikamentation von Nutzvieh.
Subventionen und Flächenprämien sind kein Instrument sinnvoller Agrarpolitik. Die Landesspezifischen Subventionen sollten im Rahmen der EU-Bestimmungen weitest möglich zurückgefahren werden, soweit dadurch keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet.
Naturschutz ist ohne die Landwirte in NRW nicht durchsetzbar. Das ökologische Gewissen der Landwirte muss reaktiviert werden. Dazu ist es erforderlich, die Landwirte in die Landschaftspflege aktiv und planerisch einzubinden.
Einheimische Produkte sollten bevorzugt werden. Insbesondere kurze Transportwege und Lagerzeiten sind für eine klimaneutrale Produktion unerlässlich. NRW muss hier durch eine Aufklärunskampangne „NRW kauft aus der Region“ die Vorreiterschaft in Deutschland erreichen.
Insbesondere unsäglich lange Tiertransporte müssen umgehend vermieden werden. Hierzu ist eine Gebühr für jeden zurückgelegten Transportkilometer eines Tieres als kurzfristige Lösung anzustreben.
Nordrhein-Westfalen sollte sich für eine Abschaffung der EU-Normen für Agrarerzeugnisse stark machen. Auch "krumme Gurken" dürfen wieder Gurken sein. Die regionale Produktvielfalt ist unbedingt zu fördern und auszubauen.
Nahrungsmittel sollten möglichst natürlich sein. Auf den Zusatz von künstlichen Stoffen jeder Art sollte weitestgehend verzichtet werden. Genauere Kontrollen von Inhaltsstoffen sind dafür unerlässlich. |
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Aktualisiert ( Freitag, 15. April 2011 um 20:26 )
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